Auch bei der Reservierung einer Monteurwohnung/Ferienwohnung geht es wie im Geschäftsleben üblich nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis:
den Gastaufnahmevertrag.
Und wie alle Verträge kann auch dieser nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ferienwohnungen
*Monteurwohnung Berlin Spandau* in Berlin Gatow
Vertragsabschluss:
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die mündliche Form bindend, vor allem bei sehr kurzfristigen Buchungen. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie den ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste ist nicht zulässig und berechtigt zu sofortiger Kündigung seitens des Vermieters.
Pflichten des Vermieters:
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere möglichst gleichwertige Unterkunft zu beschaffen, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
Pflichten des Mieters:
Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder vorzeitiger Abreise den für die Dauer des Vertrages errechneten Betrag zu zahlen. Der Gast verpflichtet sich, grobe Verschmutzungen vor seiner Abreise zu beseitigen. Das Rauchen ist in den Ferienwohnungen NICHT gestattet. Die Nachtruhe von 22:00 h bis 7:00 h ist einzuhalten. Grobes Zuwiderhandeln berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, wobei der Mietpreis hier nicht zurückgezahlt wird.
Anreise und Abreise:
Die Wohnung steht am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Die Ankunft muss am festgesetzten Tag zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr erfolgen. Ab 21:00 Uhr ist eine Übergabe der
Wohnung grundsätzlich nicht mehr möglich. Die Abreise muss bis 10:00 Uhr erfolgen.
Im Mietpreis sind inbegriffen:
die Unterkunft, Handtücher, Bettwäsche, Warm- und Kaltwasser, Heizung, Strom, Geschirr, Besteck sowie die Endreinigung.
Haustiere:
Haustiere (Hunde) sind nur erlaubt, wenn sie vorher schriftlich unter Nennung von Rasse und Anzahl angemeldet und vom Vermieter bestätigt wurden. Es ist nicht erlaubt, mehr Hunde
aufzunehmen, als im Mietvertrag vereinbart wurde.
Sie müssen im Grundstück stets an der Leine gehalten werden und dürfen nicht unbeaufsichtigt längere Zeit (mehrere Stunden) allein in der Wohnung zurückgelassen werden. Kampfhunde werden nicht akzeptiert. Für etwa entstandene Schäden oder grobe Verschmutzungen haftet der Hundebesitzer.
Personenzahl:
Es ist nicht erlaubt, mehr Personen im Mietprojekt aufzunehmen, als im Mietvertrag vereinbart wurde. Andernfalls berechtigt dies den Vermieter zur sofortigen Kündigung.
Bei Verlust des Schlüssels werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Gast hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen. Sollte während des Aufenthalts ein
Schaden jeglicher Art (z. B. Glasbruch, Schaden an den Geräten, Defekt eines Möbelstückes etc.) entstehen, muss dieser unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden. Die Kosten hierfür trägt der
Mieter. Mit der Übernahme der Wohnung erkennt der Mieter an, dass die Wohnung in einwandfreiem Zustand ist. Nachträgliche Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
Eine Störung oder der Ausfall eines elektrischen Gerätes muss vom Vermieter schnellst möglich behoben oder repariert werden. Der Mieter hat indes kein Recht auf Minderung der Miete.
Kaution:
Bei der Übergabe wird für jedes erhaltene Schlüsselbund eine Kaution von 20 € einbehalten, die der Mieter bei seiner Abreise zurückerhält.
Rücktritt/Annullierungskosten:
Der Gast kann jederzeit von dem Mietvertrag zurücktreten. Dies bedarf einer schriftlichen Erklärung. Es entstehen folgende Kosten:
bis zum 91. Tag vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
bis zum 61. Tag vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
bis zum 21. Tag vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
bis zum 10. Tag vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises.
Danach oder bei Nichterscheinen zum Mietantritt wird der gesamte Mietpreis fällig. Es bleibt dem Mieter unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Als Annullierungsdatum gilt der Eingangstag der schriftlichen Mitteilung beim Vermieter. Darüber hinausgehende Beträge erhält der Gast auf das von ihm genannte Konto zurück. Eine Bearbeitungsgebühr von 30 € wird in jedem Fall berechnet.
Sollte der Gast die gebuchte Reise, aus welchem Grund auch immer, ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung nicht antreten können, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Ferienwohnung weiterzuvermieten.
Versicherung:
In den angebotenen Leistungen sind keine Versicherungen enthalten. Bei der vorzeitigen Abreise erfolgt keine Geldrückgabe. Es wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Gerichtsstand ist Berlin.